24.08.2018 - Kosmetik
Konservierungsbelastungstests für Kosmetik
Durch den Konservierungsbelastungstest soll bestätigt werden, dass das kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Keimvermehrung verhindert und somit mikrobiologisch stabil ist., Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Konservierungsbelastungstests ausschließlich Modelle sind mit denen keine Garantie für ein 100% -ige Sicherheit darstellen.
Die Durchführung eines Konservierungsbelastungstests wird von der EU-Kosmetikverordnung als Teil der Sicherheitsbewertung gefordert (Siehe Anhang 1 Punkt 3 der Verordnung).
Von der Verpflichtung der Durchführung eines Konservierungsbelastungstests ausgenommen sind Produkte die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllen (siehe auch DIN EN ISO 29621):
- pH < 3,0
- pH > 10,0
- Alkoholgehalt > 20 %
- Befüllungstemperatur > 65,0 °C
- Wasseraktivität (aw) < 0,75
- Produkte auf Lösemittelbasis
- Oxidierende Produkte
- Aluminiumchlorhydrat > 25 %
Weitere risikoarme Produkte können im Zuge einer individuellen Risikobewertung identifiziert werden.
In unserem Labor führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.