14.06.2017 - Lebensmittel

LMIV: Nun doch Herkunftsangabe für primäre Zutat? - In BAV Newsletter 02/2013

Die Diskussionen um den sogenannten Pferdefleischskandal haben in Europa zu verstärkten Überlegungen geführt, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die primäre Zutat, im Rahmen der ab 13. Dezember 2014 geltenden neuen Kennzeichnungsregeln, einzuführen.

Die „primäre Zutat“ eines Lebensmittels ist diejenige Zutat, die über 50 % des Lebensmittels ausmacht oder die der Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels in Verbindung bringt und für die in den meisten Fällen eine prozentuale Angabe vorgeschrieben ist.

Ursprünglich sollte vor Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für primäre Zutaten, eine ausführliche Folgenabschätzung durchgeführt werden. Diese sollte ursprünglich bis Dezember 2013 vorliegen. Nun hat man sich darauf geeinigt, die Vorlage des Berichts der Kommission bereits für September 2013 vorzusehen. Dabei geht es vor allem um eine Einschätzung der Warenströme und der entstehenden Kosten einer Herkunftskennzeichnung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
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