02.01.2018 - Lebensmittel

Lebensmittelspenden – neue EU-Leitlinie veröffentlicht

In der EU werden jährlich rund 88 Mio. Tonnen Lebensmittel weggeworfen ‒ dieses sind rund 20 % aller hergestellten Lebensmittel. Im vergangenen Jahr verteilten die Mitglieder der Europäischen Föderation der Lebensmittelbanken 535.000 Tonnen Lebensmittel an 6,1 Mio. Menschen. Diese enorme Menge entspricht nur einem kleinen Teil der Lebensmittel, die in der EU verschwendet werden.

Um die bestehenden Hindernisse bei der Umverteilung von Lebensmitteln zu verringern, hat die EU-Kommission am 16. Oktober 2017 die neuen EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden veröffentlicht. Der Anwendungsbereich der EU-Leitlinien umfasst die Verwertung und Umverteilung von Lebensmitteln durch Lebensmittelunternehmer. Die Kommission geht auf Haftungsfragen bei Problemen und auf Hygienevorschriften ebenso ein wie auf steuerliche Regelungen und EU-Programme. Damit soll geholfen werden, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. In einer tabellarischen Übersicht werden die Rechtsvorschriften mit Bedeutung für Lebensmittelspenden übersichtlich dargestellt. Ein „Entscheidungsbaum“ gibt Antworten auf die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Einzelhändler, der Lebensmittel an wohltätige Organisationen abgibt, die Verordnung über Lebensmittelhygiene (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) einhalten muss.

In einer Mitteilung vom 23. Oktober 2017 hat die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) erklärt, dass die EU-Kommission mit den Leitlinien endlich Klarheit über Verantwortlichkeiten hergestellt hat. In den vorgestellten Beispielen und Konzepten in der Leitlinie werden wichtige Impulse für die Lebensmittelbranche gesehen, um aktiv zu werden und gemeinsam mit der Bundesregierung beim Thema „Lebensmittelverschwendung“ erfolgreich weiter voranzugehen.

Bereits am 03. Dezember 2012 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen „Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen ‒ rechtliche Aspekte“ veröffentlicht und deutlich gemacht, dass Lebensmittel, die noch genießbar sind, nicht auf den Müll gehören. Sie können an soziale Einrichtungen wie die TAFELN oder die Initiativen der Sozialverbände weitergegeben werden. Jedoch bestehen bei Gebern wie Empfängern häufig Unsicherheiten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um eventuelle Hindernisse für die Weitergabe von Lebensmitteln aus dem Weg zu räumen, hat der Leitfaden die meist gestellten Fragen aufgenommen und verlässliche Antworten gegeben.

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Leitlinien werden nunmehr die Zuständigkeiten und Pflichten aller Akteure in der Lebensmittelkette bei der Umverteilung von überschüssigen Lebensmitteln entsprechend dem EU-Lebensmittelrecht geregelt. Dabei ist das Ziel eindeutig: Weitergabe von gesundheitlich unbedenklichen und zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln durch Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften!

Die Fortschreibung des Nationalen Leitfadens in Koordination mit der EU-Leitlinie sollte eine dankbare Aufgabe für die neue Bundesregierung sein, um hilfsbedürftigen Menschen mit wertvollen Lebensmitteln zu helfen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: bilacon Newsletter November 2017; haccp online, 30. Oktober 2017