11.07.2018 - Analytik
Leitlinie zur Acrylamid-Verordnung (EU) Nr. 2017/2158
Im Juni wurde die Leitlinie der EU-Kommission zur Auslegung der „Verordnung (EU) Nr. 2017/2158 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln“ vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) angenommen und soll in Kürze auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Des Weiteren wurde vom PAFF der Entwurf für ein Acrylamid-Monitoring in Form einer Kommissionsempfehlung akzeptiert. Diese soll nach einer abschließenden Prüfung im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Im Anhang dieser Empfehlung sind Lebensmittel aufgeführt, zu denen bisher noch wenige Gehaltsdaten vorliegen und für die es noch keine Richtwerte gibt. Die Richtwerte im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2017/2158 können bei diesen Lebensmitteln nicht angewandt werden. Hierzu gehören u.a. Kartoffelprodukte wie Rösti und Kroketten, Backwaren wie Donuts, Croissants und Brötchen oder Getreideprodukte wie Reiscracker und Getreide-Snacks.
So ist z. B. der Richtwert für verzehrsfertige Pommes-Frites von 500 µg/kg auch für andere tiefgefrorene und im Ofen gebackene Produkte aus frischen Kartoffeln anwendbar, NICHT aber für Rösti. Des Weiteren sind im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2017/2158 Richtwerte für feine Waffeln wie z. B. Kekse und Waffeln (350 µg/kg) oder Lebkuchen (800 µg/kg) festgelegt. Für Donuts, Muffins, Kuchen, Eclairs oder Reiscracker können diese aber ebenfalls NICHT angewandt werden.
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Quelle: www.bll.de