03.04.2023 - Lebensmittel
Lücke im Lebensmittelrecht: Verbrauchertäuschung durch gefährliche Botanicals (z.B. Cannabis und Kurkuma) - §12 LFGB oder Art. 14 Basis-Verordnung
Die Bewertung von Lebensmitteln, die pflanzliche Stoffe und Zubereitungen (sog. Botanicals) oberhalb toxikologischer Schwellenwerte enthalten, stellt eine Herausforderung dar, da die Verwaltungsrechtsprechung Hürden für die Anwendung von Artikel 14 2a oder 2b der Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 aufgestellt hat. Wird die Anwendung von Artikel 14 Absatz 2b der Basis-Verordnung durch eine eng gefasste Auslegung von Artikel 5 auf Fäulnis, Verderb, Kontamination oder Zersetzung beschränkt, entsteht eine Regelungslücke.
Das Beispiel von Tetrahydrocannabinol in Hanfprodukten mit Cannabidiol sowie Curcumin in Nahrungsergänzungsmitteln mit Kurkuma verdeutlicht die Herausforderung der lebensmittelrechtlichen Bewertung, da bei den genannten Produkten per Definition keine Kontamination vorliegt. In Fällen, in denen Art. 14 der Basis-Verordnung nicht anwendbar ist, sollte eine Bewertung als verkehrsuntauglich nach § 12 LFGB in Betracht gezogen werden.
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Quellen:
- https://www.bfr.bund.de/cm/343/curcumin-in-nahrungsergaenzungsmitteln-gesundheitlich-akzeptable-taegliche-aufnahmemenge-kann-ueberschritten-werden.pdf
- https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/tetrahydrocannabinol__thc_-5206.html
- Journal of Consumer Protection and Food Safety (2023) 18:35-42