18.09.2019 - Kosmetik
Mikrobiologisch auffällige Kosmetikprodukte im Schnellwarnsystem der EU – RAPEX
Immer wieder werden Kosmetika im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) aufgrund erhöhter Gehalte an Mikroorganismen – meist Bakterien – gemeldet. Die Folge ist meist die Rücknahme der Ware aus dem Markt oder aber auch ein öffentlicher Rückruf.
Kosmetika müssen in mikrobiologischer Hinsicht sicher und unbedenklich sein. Hierzu gehört die Einhaltung der in der DIN EN ISO 17516 genannten Maximalgehalte an Bakterien, Hefen und Schimmelpilze sowie die Abwesenheit der vier sogenannten spezifizierten Mikroorganismen in 1g Produkt:
- Pseudomonas aeruginosa
- Escherichia coli
- Staphylococcus aureus
- Candida albicans
Nicht zuletzt sind Nachweise zur mikrobiologischen Unbedenklichkeit inklusive der Prüfung der mikrobiologischen Stabilität anhand des Konservierungsbelastungstests (KBT)) zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts eines Produktes. Dieser ist Vorgabe der europäischen Kosmetikverordnung VO (EU) 1223/2009.
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