30.11.2018 - Kosmetik
Mikrobiologische Beanstandung von Kosmetika im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX-System)
Immer wieder finden sich kosmetische Produkte mit auffälligen mikrobiologischen Befunden im Schnellwarnsystem der EU für Konsumgüterprodukte RAPEX (Rapid Exchange of Information System).
Aktuell wurde eine Mundspüllösung mit einem stark erhöhten Wert der aeroben mesophilen Gesamtkeimzahl beanstandet. Weiterhin ist in diesem Produkt der Keim Pseudomonas aeruginosa nachweisbar. Dieser Keim gehört neben Escherichia coli, Staphylococcus aureus und Candida albicans zu den Mikroorganismen, die qualitativ in 1g Produkt gemäß der DIN EN ISO 17516 (Mikrobiologische Grenzwerte) nicht nachweisbar sein dürfen. Für die Gesamtkeimzahl nennt die DIN EN ISO 17516 ebenfalls maximal erlaubte Werte, unterschieden nach Produkten zur allgemeinen Anwendung sowie für Produkte zur Anwendung bei Kindern, älteren oder immungeschwächten Personen.
Stark erhöhte Werte der Gesamtkeimzahl sowie der Nachweis der spezifizierten Mikrooroganismen oder weiteren möglichen pathogen Keimen führt häufig zu Rückrufen des entsprechenden Produktes.
Vermeiden Sie Auffälligkeiten und lassen Sie Ihre kosmetischen Produkten mikrobiologisch prüfen und erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Kosmetik-Verordnung, EU (VO) 1223/2009.
Das BAV Institut führt sowohl die quantitative Prüfung der Keimzahl als auch den qualitativen Nachweis der spezifizierten Mikroorganismen durch. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!