18.02.2022 - Schulung
NEU: SCHULUNG NACH § 4 LEBENSMITTELHYGIENEVERORDNUNG (LMHV)
Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen.
Sie richtet sich also insbesondere an Quereinsteiger, die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen.
Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die “EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene ).
Hier gelangen Sie unserem Schulungsangebot!
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0781 96947-0 an oder schreiben Sie uns eine Mail an karin.heinrich@bav-institut.de