04.09.2018 - Kosmetik
Nachweis der Wirksamkeit des Neutralisationsmittels bei mikrobiologischen Untersuchungen von Kosmetik
In der ISO 11930 sowie in anderen Normen, wie der ISO 21149, sind Verfahren und Nährmedien zur Durchführung der mikrobiologischen Untersuchungen beschrieben. Die antimikrobiell wirksamen Inhaltstoffe aus den Kosmetika müssen bei der Untersuchung neutralisiert werden, damit sie keinen Einfluss mehr auf die Untersuchungsergebnisse haben. Der wichtigste Schritt zur Neutralisation der antimikrobiellen Inhaltsstoffe ist die Verdünnung des Produktes mit einer geeigneten Verdünnungslösung. Mikrobiologische Untersuchungen ohne diesen Schritt können falsche Ergebnisse liefern (Kein Wachstum auf dem Medium obwohl Mikroorgansimen im Produkt vorhanden sind).
Um zu belegen dass die Verdünnung geeignet ist muss laut der Normen der Nachweis der Wirksamkeit des Neutralisierungsmittels (=Eignungspüfung) erbracht werden. Hierfür werden die zu
prüfenden Produkte mit definierten Mikroorganismensuspensionen belastet. Anschließend wird geprüft, inwiefern die angewandte Keimzählmethode dazu geeignet ist, die Anzahl der in das
Produkt eingebrachten Mikroorganismen wieder zu finden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Neutralisierungsmittels stellt sicher, dass im Muster vorhandene Mikroorganismen im Rahmen der gewählten Untersuchungsmethodik sicher nachgewiesen werden können. Kann die Eignung der Methode nicht nachgewiesen werden, muss die Untersuchung für die jeweilige Rezeptur angepasst werden. Solche Eignungsprüfungen sind für Arzneimittel seit mehreren Jahren etabliert und werden routinemäßig durchgeführt.
Das BAV Institut zählt zu den größten und modernsten mikrobiologischen Auftragslaboratorien in Deutschland. Aufgrund der hohen Routine bei Kosmetikuntersuchungen, gibt es auch bei Konservierungsmittelbelastungstests keine Wartezeiten.
Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.