29.03.2021 - Lebensmittel
Neu erstellte Leitfäden zur Verwendung und Kennzeichnung von Aromen in Bio-Erzeugnissen
Der Einsatz von Aromen in Lebensmitteln ist in der seit dem 01. Januar 2021 geltenden EU-Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 neu geregelt.
Was hat sich geändert? Worauf müssen Hersteller von Bio-Lebensmitteln achten?
Antworten liefert der neue „Leitfaden zum Einsatz von konventionellen Aromen in Biolebensmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848“ des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland e.V. (FiBL). Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Zu diesem Thema hat ebenfalls die European Flavour Association (EFFA) einen Leitfaden „EFFA Interpretation on the New Organic Regulation in relation to Flavourings“ mit Stand Februar 2021 veröffentlicht. Dazu hat die EFFA auch einen Fragen- und Antwortkatalog „EFFA Q&A on the new Organic Regulation“ erstellt, welcher sich auf den Leitfaden bezieht.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: