15.02.2025 - Lebensmittel

Neue EU-Verordnung zu epidemiologisch-molekularen Analysedaten - Gesamtgenom-Untersuchungen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

Die Europäische Kommission hat am 31.01.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/179 erlassen, um die Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche durch Stämme von Salmonella enterica, Listeria monocytogenes, Escherichia coli, Campylobacter jejuni und Campylobacter coli zu erleichtern und die Quellen dieser Ausbrüche frühzeitig zu ermitteln. 

Wie der Deutsche Verband für Unabhängige Prüflaboratorien mitteilt, werden die Mitgliedstaaten und die zuständigen nationalen Behörden verpflichtet, Isolate der Stämme von Salmonella enterica, Listeria monocytogenes, Escherichia coli, Campylobacter jejuni und Campylobacter coli zu sammeln, die bei amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Tieren, Futtermitteln und damit zusammenhängenden Umweltproben von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern gefunden werden. Die Isolate sollen in nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboratorien einer Gesamtgenomsequenzierung unterzogen werden.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir unter anderem regelmäßig mikrobiologische Untersuchungen und Sequenzierungen durch.

Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse und beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Produktsicherheit.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: 

www.vup.de