23.05.2020 - Lebensmittel

Neue Meldepflichten nach der Zoonosen-Verordnung geplant

Neue Meldepflichten nach der Zoonosen-Verordnung geplant

Nach Zoonosen-Verordnung gibt es bereits seit vielen Jahren eine Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer, falls bei Lebensmitteluntersuchungen Zoonoseerreger wie z. B. Salmonellen, Listeria monocytogenes, Campylobacter, STEC/VTEC nachgewiesen werden.

Im Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hygienerechts soll die Zoonose-Verordnung um insbesondere folgende Punkte ergänzt werden:

  • die Meldungen an die Behörden sollen „unverzüglich nach Kenntnisnahme“ erfolgen
  • die Meldepflicht soll neben Lebensmittel ausgeweitet werden auf
    • von Produktresten von Lebensmitteln oder Schmierwasser in der Käseherstellung bei der Herstellung und Bearbeitung von verzehrfertigen Lebensmitteln auf Listeria monocytogenes,
    • Umgebungsuntersuchungen von z. B. Arbeitsflächen, Rohrleitungssystemen oder Transportbehältnissen, die mit verzehrfertigen Lebensmitteln in Berührung kommen können, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können

Darüber hinaus wird in § 4 Zoonosen-Verordnung ein neuer Bußgeldtatbestand aufgenommen, demzufolge eine unterbliebene, nicht rechtzeitige und/oder nicht richtige Meldung an die zuständigen Behörden künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden soll.

Auch wenn die meisten Untersuchungen von Umgebungsuntersuchungen von Listeria monocytogenes NICHT von produktberührenden Stellen erfolgen z. B. Untersuchungen von Gullys, Kühlaggregaten werden die Meldepflichten nach Zoonose-Verordnung durch diese neuen Regelungen weiter an Relevanz gewinnen.

In unserem Labor führen wir diese Untersuchung regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:
www.kwg.eu
www.cibus-recht.de
www.lebensmittelverband.de