05.04.2022 - Kosmetik
Neue SCCS Opinions Kosmetik zu Methyl Salicylate und Kojisäure
Kürzlich wurden zwei neue Opinions des SCCS (wissenschaftlicher Ausschuss der EU für Kosmetika) veröffentlicht.
Bei der ersten handelt es sich um die Beurteilung des Inhaltsstoffes Kojisäure. Dies Substanz wird zum Zweck der Hautaufhellung und Depigmentierung eingesetzt. Aktuell ist dieser Stoff im Rahmen der VO 1223/2009 nicht weiter reguliert, steht jedoch als sog. endokriner Disruptor unter Beobachtung. In der aktuellen Opinion wird eine Höchstmenge von maximal 0,7% in kosmetischen Endprodukten empfohlen.
Methyl Salicylate wird in Kosmetika vornehmlich zur Parfümierung verwendet. In 2021 wurde dieser Stoff von der ECHA als CRM Substanz Kategorie 2 eingestuft. Folglich wird eine Höchstmengenbeschränkung voraussichtlich im Dezember 2022 erfolgen.
Sie haben allgemein Fragen zur Verwendbarkeit von Stoffen in Kosmetika?
Sprechen Sie uns gerne an, unser BAV-Expertenteam berät Sie schnell und umfassend zu allen regulatorischen Fragen.
Quelle Kojisäure:
SCCS - Final Opinion on Kojic acid
Quelle Methyl Salicylate: