27.06.2019 - Lebensmittel

Neueste Entscheidungen zu „TOPF SECRET“

Neueste Entscheidungen zu „TOPF SECRET“

Im Juni gab es zwei interessante Urteile und Pressemitteilungen zum Mitmach-Portal „TOPF SECRET“. Aus den Urteilen und Pressemitteilungen kann man durchaus wirtschaftsfreundliche Aspekte erkennen.

Mehr dazu können Sie in der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Ansbach und des Verwaltungsgerichts Koblenz lesen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Rundschreiben BLL-339-2019, www.bll.de