25.05.2023 - Lebensmittel
Neufassung Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar – Neu sind unter anderem Hygieneanforderungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 09.03.2023 die Neufassung der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar vom 13.01.2023 auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die Neufassung enthält neben Fruchtsaft nun auch eine Beschreibung für Fruchtnektar. Insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Hygiene und die sensorische Beschaffenheit werden nun für Fruchtsaft und Fruchtnektar Merkmale beschrieben.
Darüber hinaus wurden u.a. die Mindestwerte für die relative Dichte für Fruchtsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat sowie die Mindest-Brixwerte für Fruchtmark und Fruchtmark aus Fruchtmarkkonzentrat an den Code of Practice der European Fruit Juice Association (AIJN) angepasst.
Für alle aus Mittel- und Südamerika stammenden Ananassäfte, die nicht aus Konzentrat rückverdünnt sind, werden geringere Mindestgehalte an Gesamtsäure beschrieben.
Neben der Präzisierung der Erzeugnisse in den Begriffsbestimmungen wurden insbesondere die physikalischen Herstellungsverfahren aktualisiert, wie z. B. durch die Membranfiltration oder die Hochdruckbehandlung (High Pressure Processing, HPP).
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
Lebensmittelverband Deutschland
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)