13.09.2023 - Kosmetik
Neuregulierung Cyclomethicone in Kosmetika erwartet –VO (EG) 1907/2006
Die Verwendung von Cyclomethiconen (vornehmlich D4, D5 und D6) in kosmetischen Produkten ist gemäß VO (EG) 1223/2009 bereits seit einiger Zeit reguliert. Die aktuellen Regulierungen sehen hierbei wie folgt aus:
· Octamethylcyclotetrasiloxane (D4)
Verbot in allen kosmetischen Produkten
· Decamethylcyclopentasiloxane (D5)
Rinse-off-Produkte: max. 0,1%; leave-on-Produkte: ohne Einschränkung verwendbar
· Dodecamethylcyclohasiloxane (D6)
Ohne Einschränkung verwendbar
Aktuell ist eine Neuregulierung der REACH-Verordnung (1907/2006) geplant, die aller Voraussicht nach Ende 2023 publiziert wird. Hierin wird die Verwendung von D5 und D6 in allen Kosmetika (leave-on und rinse-off) nur noch bis maximal 0,1% erlaubt sein. Dies wird direkt in der Kosmetik-Verordnung umgesetzt.
Es werden Übergangsfristen von voraussichtlich 3 bzw. 5 Jahren vorhergesehen.
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