29.08.2024 - Kosmetik
Neuregulierung Kennzeichnung allergener Duftstoffe in Kosmetik
Mit VO (EU) 2023/1545 wurde im vergangenen Jahr die Kennzeichnungspflicht allergener Duftstoffe für Kosmetika deutlich erweitert. Zusätzlich zu den bereits im Anhang III der VO (EG) 1223/2009 regulierten Substanzen kommen neue Substanzen hinzu, so dass insgesamt 81 Substanzen bzw. Naturextrakte in der INCI-Liste deklarationspflichtig werden.
Die Deklarationspflicht für die neuen Substanzen greift wie bisher ab einer Menge von 10 ppm (leave-on-Produkte) bzw. 100ppm (rinse-off-Produkte).
Unser Institut analysiert für Sie schnell und zuverlässig alle Substanzen dieser neuen Verordnung (mit Ausnahme der Naturextrakte). Damit sind wir eines von wenigen Laboren in Deutschland, die diese umfassende Analytik anbieten.
Fragen Sie uns nach einem Angebot für Ihre Kosmetika oder auch für Ihre verwendeten Rohstoffe.
Übrigens: am 12.09. 2024 findet ein BAV Online-Seminar zu diesem Thema statt. Das Seminar ist kostenfrei. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.