31.05.2017 - Lebensmittel

Newsletter 02/2012

Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes

EU-Schutz für schwäbische Spätzle und Knöpfle - Die Europäische Kommission hat für regionale Spezialitäten aus BadenWürttemberg das Siegel „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ vergeben. Bei einer g.g.A. muss mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Schwäbische Spätzle und schwäbische Knöpfle müssen also künftig aus Schwaben kommen.

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