18.03.2020 - Lebensmittel
Nutri-Score: Notifizierung in Brüssel und Übersetzung für Registrierungsverfahren
Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat am 10.03. die nationale Verordnung zum Nutri-Score zur Notifizierung an die Europäische Kommission gegeben.
Demnach soll die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) um § 4a ergänzt werden. §4a LMIDV ist schlicht gehalten und beinhaltet im Wesentlichen, dass Lebensmittel mit dem Nutri-Score-Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden dürfen und dass die Nutzung des Kennzeichens freiwillig ist.
Hintergrund der Notifizierung ist, dass der Nutri-Score zunächst durch eine nationale Regelung legitimiert werden muss, da er zur Kennzeichnung und Bewertung von Lebensmitteln verwendet wird und ohne Legitimierung als nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angabe verboten wäre. Die Legitimierung erfolgt über Artikel 23 Abs. 1 der Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006).
Die Notifizierung ist mit einer Wartezeit von ca. 6 Monaten verbunden, das heißt die Regelung wird voraussichtlich nicht vor Oktober oder November 2020 in Kraft treten.
Des Weiteren hat das Bundesministerium auf seiner Internetseite als Hilfestellung für die Wirtschaft deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Die Übersetzungen sollen es insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft erleichtern, sich frühzeitig auf die Einführung des Nutri-Score vorzubereiten und an dem System teilzunehmen.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, www.bmel.de
Europäische Kommission: Regelungsentwurf und Notifizierungsmitteilung
Link zu Übersetzungen: https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/FreiwilligeKennzeichnung/_Texte/naehrwertkennzeichnung-hilfestellungen.html
KWG Rechtsanwälte, www.kwg.eu