16.06.2017 - Lebensmittel
„Obazda“ bzw. „Obatzter“ erhält EU-Gütezeichen - In BAV Newsletter 03/2015
Die bayerische Käsespezialität „Obazda“ bzw. „Obatzter“ wird von der EU mit dem Gütezeichen „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) ausgezeichnet und muss somit in Zukunft aus Bayern stammen.
Die EU vergibt im Bereich geographische Angabe und traditionelle Spezialitäten 3 Gütesiegel:
- geschützte Ursprungsbezeichnung - g. U.: Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren
- geschützte geografische Angabe - g. g. A.: enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen
- garantiert traditionelle Spezialität - g. t. S.: traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren