17.03.2022 - Kosmetik

PAO bei Kosmetika – neuer Leitfaden der GÖCH

PAO bei Kosmetika – neuer Leitfaden der GÖCH

 

Eine sogenannte PAO (Period afer Opening) ist laut VO (EG) 1223/2009 auf Kosmetika zu kennzeichnen, die eine Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten aufweisen. Diese PAO gibt den Zeitraum an, wie lange das Produkt dann nach dem erstmaligen Öffnen sicher verwendet werden kann. 

Im Rahmen entsprechender Stabilitätstests sowie weiterer Daten (Erfahrungen aus ähnlichen Rezepturen, Packmittel etc.) ist eine solche PAO zu ermitteln. Aktuell ist neuer Leitfaden der Österreichischen Chemische Gesellschaft (GÖCH) zur praxisnahen Bestimmung der PAO erschienen.

In diesem Leitfaden werden praktische Tipps zur Festlegung der Haltbarkeit gegeben (siehe weitere Infos).

Sie haben Fragen zur Stabilität und Haltbarkeit Ihrer Produkte? Melden Sie sich bei uns, wir vom BAV Institut prüfen für Sie Ihre Produkte und beraten Sie umfassend.

 

Quelle: https://www.goech.at/aglebensmittelchemie

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