04.11.2020 - Kosmetik

Pestizidrückstände in kosmetischen Mitteln

Pestizidrückstände in kosmetischen Mitteln

 

Pestizidrückstände stellen gemäß Anhang II der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009) verbotene Stoffe dar, die in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein sollen. Der Eintrag von Pestizidrückständen erfolgt über belastete pflanzliche Rohstoffe in das Produkt.

Liegen Pestizidrückstände im kosmetischen Endprodukt in Spuren vor, so muss nachgewiesen werden, dass diese Mengen technisch unvermeidbar und für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind, was vom Sicherheitsbewerter im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts zu bewerten ist.

Lassen Sie Ihre Kosmetikprodukte, sowie auch die Rohstoffe auf unerwünschte Rückstände von Pestiziden prüfen. Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner analysieren mit modernsten Methoden der Analytik, wonach bereits kleinste Spuren einzelner Substanzen nachgewiesen werden können. Das Spektrum des Screeningverfahrens umfasst mehr als 600 Einzelsubstanzen.

 

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