22.10.2021 - Lebensmittel
Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (LCHG) zur Meldepflicht für Labore
Eine Interessante Hilfestellung beim Umgang mit der Meldepflicht für private Labore in Deutschland nach §44 Abs. 4a und §44 Abs. 5a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bietet das Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (LChG) zu Meldepflicht für Labore eine Hilfestellung. Dort heißt es zum Beispiel, eine Meldepflicht bestehe nur dann, falls die Analysierten Produkte für die in Verkehr Bringung angedacht sind, sowie Produkte, deren Entscheidung einer weiteren Verwendung abhängig einer Laboranalyse ist.
Weitere Informationen über die Meldepflicht für Labore finden Sie unter folgenden Links:
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: Positionspapier des LChG, Stand Oktober 2019