22.08.2019 - Lebensmittel

Rein“, „pur“, „100%“ – Was draufsteht, muss drin sein.

Rein“, „pur“, „100%“ – Was draufsteht, muss drin sein.

Aktuell wurden die Ergebnisse einer Studie im Auftrag von Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zur Verwendung von Hinweisen wie „100%“, „rein“ oder „pur“ auf Lebensmitteln veröffentlicht.

Die Beurteilung reinheitsbezogener Angaben ist schwierig, da sie bei Verbrauchern bestimmte Erwartungen wecken, die aufgrund individueller Vorstellungen jedoch sehr unterschiedlich sein können.

Generell erwarten Verbraucher bei Lebensmitteln mit solchen Hinweisen kurze Zutatenverzeichnisse und keine stark verarbeitenden Zutaten oder Zusatzstoffe. Bei Joghurt „pur“ werden Zutaten wie Zucker oder weitere Zusätze nicht erwartet, „pur“ wird hier als Geschmackshinweis aufgefasst.

Laut Studie verstehen Verbraucher unter der Angabe „100% aus Früchten“ keine Zusatzstoffe wie Zitronensäure, Pektin oder Fruchtsüße. Des Weiteren beziehen Verbraucher die Angabe „100%“ auf abgebildete und genannte Früchte, z.B. darf sich hinter „Mango“ kein Apfel verbergen.

Mit dem allgemeinen Irreführungsverbot sowie dem Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten bietet das Lebensmittelrecht einen ausreichenden rechtlichen Rahmen zur Überprüfung der Gesamtaufmachung solcher Produkte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht daher in Bezug auf die Verwendung reinheitsbezogener Hinweise keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland- https://www.lebensmittelverband.de; Verbraucherzentrale Bundesverband- https://www.vzbv.de/