25.08.2023 - Lebensmittel
Rückruf: Nicht deklariertes Allergen Erdnuss
Im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung, LMIV) sind die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten aufgelistet, die im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln aufgeführt werden müssen. Unter Nr. 5 werden Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse aufgeführt.
Erdnüsse sind bei Vorhandensein folglich immer (gemäß Art. 21 der LMIV) hervorhebend zu deklarieren.
Im vorliegenden Fall ist Erdnuss vorhanden, jedoch nicht deklariert. Für die Beurteilung von Allergenrückständen haben die Labore der Lebensmittelüberwachung Beurteilungswerte festgelegt anhand derer die Verkehrsfähigkeit festgelegt werden kann.
Die Erdnussallergie kann besonders schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. So soll eine Frau durch den Kuss ihres Lebensgefährten gestorben sein, der zuvor ein Brot mit Erdnussbutter gegessen habe.
In unseren Tentamuslaboren führen die Untersuchung auf Erdnüsse und andere Allergene standardmäßig durch. Dank unserer Schnellmethoden liefern wir Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/95146