17.06.2021 - Kosmetik

Rückstände von Schwermetallen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

Rückstände von Schwermetallen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

Rückstände von Schwermetallen dürfen in kosmetischen Mitteln gemäß der VO (EG) 1223/2009 nur in technisch unvermeidbaren, gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten sein. Für die Metalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber liegen aus einem Monitoring des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierzu Orientierungswerte vor.

Weitere Metalle sind produktabhängig zu prüfen und mögliche Gehalte im Rahmen des Sicherheitsberichts zu berücksichtigen (z.B. Chrom und Nickel).

Auch für kosmetische Rohstoffe sind je nach Art des Rohstoffs Maximalwerte an Schwermetallen festzulegen und diese regelmäßig zu prüfen.

Den Link zu Maximalgehalten an Schwermetallen des BVL können Sie hier nachlesen:

www.bvl.bund.de

 

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