30.08.2020 - Kosmetik
SCCS Opinion zu Titandioxid in kosmetischen Mitteln
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) hat am 7. August 2020 eine Opinion zu Titandioxid (TiO2) in kosmetischen Mitteln veröffentlicht.
Aufgrund der aktuellen Datenlage sowie der möglichen Einstufung von Titandioxid gemäß CLP-Verordnung als Karzinogen Kategorie 2 (Inhalation) ist der SCCS zu dem Entschluss gekommen, dass die Verwendung von pigmentiertem Titandioxid bis zu einer maximalen Konzentration von 25% in einem typischen Haarstyling-Aerosolsprayprodukt weder für allgemeine Verbraucher noch für Friseure sicher ist. Nach Ansicht des SCCS stellt eine Maximalkonzentration an pigmentiertes TiO2 in einem typischen Haarstyling-Aerosolsprayprodukt mit bis zu 1,64% für allgemeine Verbraucher bzw. 1,0% für Friseure kein Risiko dar. Gemäß der Sicherheitsbewertung ist die Verwendung von max. 25 % TiO2 in Gesichts-Makeup für den Verbraucher als sicher anzusehen.
Es ist zu beachten, dass diese Schlussfolgerungen auf der Sicherheitsbewertung von TiO2 im Zusammenhang mit einer möglichen Einstufung als Karzinogen der Kategorie 2 (durch Inhalation) beruhen. Dies bedeutet, dass die in dieser Stellungnahme gezogenen Schlussfolgerungen auf die Verwendung von pigmentiertem TiO2 in einem kosmetischen Produkt anwendbar sind, das zu einer Exposition des Verbrauchers auf dem Inhalationsweg führen kann (d. H. Aerosol-, Spray- und Pulverformprodukte). Daher ist die Stellungnahme auf solche Perlglanzpigmente, aufgrund der zusammengesetzten Natur solcher Materialien, von denen TiO2 nur ein untergeordneter Bestandteil ist, nicht anwendbar.
Die Opinion ist verfügbar unter ec.europa.eu