02.10.2020 - Schulung
Schulungen nach § 4 LMHV
Das BAV INSTITUT bietet neben Hygieneschulungen und Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IfSG ebenfalls Schulungen nach § 4 LMHV.
Diese Schulungen werden gesetzlich für alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten, transportieren oder z.B. im Einzelhandel in Verkehr bringen, gefordert und müssen folgende Inhalte umfassen:
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Die Schulung dauert ca. 5 Stunden. Es erfolgt ein Test und alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.