20.06.2024 - Kosmetik
Sitzung der BfR-Kommission für kosmetische Mittel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird durch ehrenamtliche, unabhängige Sachverständigengremien zu unterschiedlichsten Fragestellungen beraten. Die BfR-Kommission für kosmetische Mittel berät zu Fragen rund um das Thema Kosmetik.
In seiner 29. Sitzung werden durch die Kommission zwei Fragestellungen thematisiert:
Entwicklungs-Neurotoxizität von Fluorid:
Verschiedenen Medienberichten zu Folge, steht Fluorid im Verdacht als Entwicklungsneurotoxin für den Menschen zu wirken, insbesondere wird es mit einer verminderten Intelligenzentwicklung in Verbindung gebracht. Diese Aussagen beruhen auf mehreren Studien und Veröffentlichungen. Hierzu hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen seiner Tätigkeit in der Senatskommission für Lebensmittelsicherheit Stellung bezogen. Die DFG-Kommission kam zu dem Schluss, dass in den vorgelegten Studien mehrheitlich erhebliche methodische Mängel bestehen und die Studien damit nicht den anerkannten Standard-Qualitätsrichtlinien entsprechen. Studien, die den Richtlinien entsprechen, weisen wiederum keinen Zusammenhang zwischen Fluorid und verminderter Intelligenz nach. Laut DFG-Senatskommission genügt die Gesamtbeweislast nicht aus, um Fluorid als entwicklungstoxisch für den Menschen anzusehen.
Bewertung von p-Anissäure als multifunktionalem Stoff:
p-Anissäure wird verbreitet in kosmetischen Mitteln eingesetzt und hat laut der CosIng-Datenbank eine maskierende Funktion. Es ist bekannt, dass p-Anissäure auch konservierende Eigenschaften besitzt. Die Substanz ist aber aktuell nicht in Anhang V für zugelassene Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt. Rein rechtlich ist damit der Einsatz von p-Anissäure zum alleinigen Zweck der Konservierung in kosmetischen Mitteln derzeit nicht zulässig. Über Einsatzkonzentrationen von bis zu 0,2%, insbesondere in wasserbasierter Naturkosmetik, die keine weiteren zugelassenen Konservierungsstoffe enthält, liegt aber ein begründeter Verdacht vor, dass p-Anissäure genau zu diesem Zweck eingesetzt wird. Die Erstellung einer Sicherheitsbewertung ist daher auch für multifunktionale Komponenten wie p-Anissäure erforderlich, wobei aktuell nur das Kosmetikum betrachtet wird, in welchem der Stoff Einsatz findet. Das Scientific Committee on Consumer Saftey (SCCS) fordert daher eine aggregierte Expositionsbetrachtung auch für p-Anissäure, die sich über alle kosmetischen Produktgruppen erstreckt, in denen die Substanz potentiell eingesetzt werden kann.
Quellen: www.bfr.bund.de