27.04.2023 - Kosmetik

Sonnencremes aus dem Vorjahr weiter nutzbar? Vorsicht bei Octocrylen

Sonnencremes aus dem Vorjahr weiter nutzbar? Vorsicht bei Octocrylen

Sind Sonnencremes aus dem Vorjahr auch in diesem Sommer noch sicher und stabil und erfüllen die Vorgaben der Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009?

Für Produkte, die noch nicht geöffnet waren, ist dies in der Regel der Fall. Die Haltbarkeiten sind im Regelfall verhältnismäßig lang und mit einem sog. PAO (Period After Opening) gekennzeichnet. Vorsicht ist geboten bei bereits geöffneten Produkten. Hier stellen sich die Fragen: riecht das Produkt unangenehm? Sieht es anders aus als vorher? Hat es die Farbe geändert?

Falls sich sensorische Abweichungen ergeben sind die Produkte nicht mehr stabil. Vorsicht ist auch bei Produkten geboten, die den UV-Filter Octocrylen enthalten. In Studien wurde festgestellt, dass sich aus diesem Bestandteil Benzophenon bilden kann, welches in Verdacht steht, krebserregen zu sein. Benzophenon wird ab Ende 2023 in Kosmetika verboten werden (sog. Omnibus-Regulierung).

Sie haben Fragen zur Sicherheit und Stabilität von Sonnenschutzprodukten? Fragen Sie die Experten des BAV Instituts – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Quelle: 

www.pressebox.de