17.10.2019 - Kosmetik
Stabilitätstests von Kosmetika beim BAV Institut
Kosmetische Produkte müssen bis zum Aufgebrauch durch den Verbraucher sicher und stabil sein. Beeinträchtigungen wie z.B. sensorische Abweichungen, Wachstum von Mikroorganismen, Phasentrennungen, Abbau von Wirksubstanzen sowie der Verlust konservierender Eigenschaften dürfen nicht auftreten.
Der Beleg der Stabilität eines Produktes ist auch zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts eines Produktes, gefordert in der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009. Weitere Vorgaben zur Durchführung von Stabilitätstests finden sich unter anderem in der ISO/TR 18811 (Guidelines on the stability of cosmetic products).
Sie möchten die Stabilität Ihres neu entwickelten Produktes oder einer Rezepturänderung geprüft haben? Sprechen Sie uns gerne an, das BAV Institut entwickelt ein spezifisches Prüfprogramm für Ihr Produkt und stellt abschließend die Ergebnisse übersichtlich zusammen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!