06.02.2019 - Kosmetik
Stabilitätstests von kosmetischen Produkten
Kosmetische Endprodukte müssen sicher und stabil sein. Dies ist über die gesamte Zeit der Anwendung und Haltbarkeit zu gewährleisten. Laut Sicherheitsbericht gemäß Anhang 1 der VO (EG) Nr. 1223/2009 muss dies für jedes Produkt belegt werden! Nur so kann ein MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) oder ein PAO (Period After Opening) belegt werden.
Wie ist dies zu belegen ? Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen alle notwendigen Stabilitätstests für Sie durch.
Dazu gehört die produktspezifische Festlegung folgender Parameter:
- Temperatur
- Zeiten
- Prüfparameter
Relevante Vorgaben wie die ISO/TR 18811 werden dabei berücksichtigt.
Melden Sie sich bei Ihrem BAV Kundenberater, er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.