13.02.2019 - Kosmetik
Stabilitätstests von kosmetischen Produkten
Kosmetische Produkte müssen für den Verbraucher sicher und stabiKosmetische Produkte müssen für den Verbraucher sicher und stabil sein. Genau dies muss laut Sicherheitsbericht gemäß Anhang 1 der VO (EG) Nr. 1223/2009 belegt werden. Dies gilt für jedes Produkt!
Wie kann eine ausreichende Stabilität meines Produktes belegt werden? Welche Prüfungen sind hierbei durchzuführen? Gibt es regulatorische Vorgaben?
All diese Fragen beantworten Ihnen die Experten des BAV Instituts und zwar spezifisch für Ihr Produkt. Bei der Prüfung Ihres Produktes werden unter anderem festgelegt:
- produktspezifische Prüfparameter wie z.B.
- mikrobiologische Untersuchungen gemäß DIN EN ISO 17516
- pH-Wert
- Dichte etc.
- Prüftemperaturen: häufig 4°C und 40°C sowie im Wechsel 4°C/40°C (Schaukeltest)
- Einlagerungszeiten
Relevante regulatorische Vorgaben wie die ISO/TR 18811 werden in der Konzeption von Stabilitätstests berücksichtigt.
Melden Sie sich bei Ihrem BAV Kundenberater, er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.