19.03.2021 - Lebensmittel

Tentamus etabliert niedrigere Nachweisgrenze bei Allergenuntersuchungen

Tentamus etabliert niedrigere Nachweisgrenze bei Allergenuntersuchungen

 

Die ALTS-Beurteilungswerte für nicht deklarierte Allergene wurden aktualisiert und auf der Website des  Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Neu enthalten sind Beurteilungswerte für: Fisch, Krebstiere und Garnelen, Weizen
  • Für die folgenden Allergene wurden die Beurteilungswerte gesenkt: Sojabohnen, Schalenfrüchte (Cashewnüsse, Walnüsse und andere), Sesamsamen, Sellerie, Senf
  • Für die folgenden Allergene wurden die Beurteilungswerte erhöht: Eier, Milch

Die genauen Werte sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bvl.bund.de

Bisher wurde noch kein genauer Zeitpunkt veröffentlicht, ab wann diese Grenzwerte gültig sein werden. Wir werden Sie jedoch sobald Fristen veröffentlicht werden an dieser Stelle und im Rahmen unseres Newsletters informieren.

Um die Sicherheit und die fehlerfreie Deklaration der Produkte unserer Kunden zu gewährleisen, haben wir unsere Methoden angepasst und durch sensitivere Verfahren ersetzt. Die Nachweisgrenze konnte durch die Verbesserung der Untersuchungsmethoden teilweise um einen Faktor von 100 abgesenkt werden.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Allergene regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.


Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

www.bvl.bund.de

www.lebensmittelverband.de

BAV