06.10.2020 - Lebensmittel

Transparenzmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung

Transparenzmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung

 

Die Senatsverwaltung des Landes Berlin hat einen Gesetz- und Verordnungsentwurf zur Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung vorgelegt. Für die Verbraucher soll hiermit die Möglichkeit geschaffen werden, sich über die Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen vor dem Betreten einer Betriebsstätte zu informieren. Die Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen sollen anhand eines Modells bewertet werden und in einem Transparenzbarometer dargestellt werden. Dieses Transparenzbarometer ist durch den Lebensmitelunternehmer in der Betriebsstätte und von Seitens der Behörde im Internet zu veröffentlichen. Ab dem 1. Januar 2023 soll dies geltend werden. 

Über die weitere Entwicklung der Thematik werden wir Sie informieren. 

 

Quelle: Rundscheiben L-625-2020 des Lebensmittelverbandes