08.06.2020 - Lebensmittel
Umsetzung der LMIV während der COVID-19 Krise
Der Lebensmittelverband Deutschland hat sich gegenüber des BMEL (Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) und der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass in der aktuellen Krisensituation nicht mehr verlangt wird, als derzeit geleistet werden kann. Deshalb soll bei der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften nachsichtig mit Lebensmittelunternehmen umgegangen werden.
Die EU-Kommission hat nun ein Schreiben veröffentlicht, das deutlich macht, dass unter Berücksichtigung der Sicherheit der Erzeugnisse die erforderlichen Spielräume genutzt werden sollen. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden, im Rahmen der Kontrolle, Probleme auch bei der Kennzeichnung über das normale Maß hinaus tolerieren. Diese Aufforderung soll nur dann berücksichtigt werden, solange es nicht um sicherheitsrelevante Aspekte wie die Allergenkennzeichnung geht.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen: www.lebensmittelverband.de