14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Schweinebraten aus Fleischstücken - In BAV Newsletter 04/2011
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf ein aus mehreren Fleischstücken zusammengefügtes Fleischprodukt nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden. Mehrere Überwachungsbehörden hatten die Bezeichnung „Schweinebraten“ ohne einen Hinweis auf das Zusammenfügen von Fleischstücken als irreführend beanstandet. Der Verbraucher erwarte ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Stück Fleisch.
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