11.09.2023 - Kosmetik
Verbot von Theophyllin in Kosmetika – Verordnung (EU) 1223/1490
Ab dem Dezember 2023 tritt die sog. 6. Omnibus-Verordnung in Kraft, unter anderem wird darin der Stoff Theophyllin (reproduktionstoxisch Kategorie 1B) für die Verwendung in Kosmetika verboten.
Dieses Verbot ist unmittelbar gültig, Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Kosmetika mit Gehalten an Theophyllin sind daher ab dem 1. Dezember 2023 auf dem EU-Markt sowie in der Schweiz nicht verkehrsfähig.
Die BfR-Kommission für kosmetische Mittel hat in seiner 28. Sitzung zu Beginn 2023 einen Maximalwert von maximal 100ppm als noch akzeptablen Wert für Kosmetika betrachtet.
Sie haben Fragen zu den Regulierungen der 6. Omnibus-Verordnung und der Analytik von Stoffen wie Theophyllin, aber auch z.B. von Benzophenon?
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Quellen: