17.12.2018 - Kosmetik
Verbotene Konservierungsstoffe in Kosmetika im RAPEX
Immer wieder werden kosmetische Produkte mit verbotenen Konservierungsstoffen im RAPEX gemeldet. Im aktuellen Fall wurde für ein Haargel die Kombination aus Methylisothiazolinon (MIT) und Methylchloroisothiazolinon (CIT) eingesetzt. Die Verwendung der Kombination dieser beiden Konservierungsstoffe ist für diese Produktgruppe (allgemein für alle leave-on-Produkte) seit 2018 gemäß der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) nicht mehr zulässig.
Die genannten Konservierungsstoffe besitzen hohes allergenes Potential und können bei empfindlichen Personen Hautreizungen auslösen. Folgen einer Meldung im RAPEX (europäisches Schnellwarnsystem) sind Produktrückrufe bzw. die Rücknahme aus dem Markt, verbunden mit einem entsprechenden wirtschaftlichen Verlust bzw. auch Imageschaden.
Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie ein breites Spektrum an Untersuchungen durch wie z.B. auch die Prüfungen mit modernsten Meßtechniken auf Gehalte und Rückstände verschiedenster Konservierungsstoffe. Neben MIT und CIT sind dies beispielsweise Parabene, Phenoxyethanol, organische Säuren und viele andere mehr.
Sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.