13.06.2017 - Lebensmittel

Verbraucherzentrale: Zuviel Luft in der Packung - In BAV Newsletter 02/2011

Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hamburg. Bei der Überprüfung von Verbraucherbeschwerden wären 3 von 4 Packungen zu beanstanden gewesen. Von 30 untersuchten Produkten hatten 23 einen Luftanteil von mehr als 30%. Bei 9 Produkten waren es sogar mehr als 60%. Ab 30% Luftanteil wird von einer Mogelpackungen gesprochen, es sei denn der Freiraum ist produktbedingt oder technisch unumgänglich.
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