27.02.2019 - Lebensmittel
Veröffentlichungen durch die Behörden nach § 40 Abs. 1a LFGB
Die Zukunft der Norm ist weiter ungewiss, da die Vielzahl der offenen Diskussionspunkte im Rahmen der öffentlichen Anhörung vom 18. Februar 2019 gezeigt hat, dass eine abschließende Beratung im Bundestagsplenum nicht stattfinden konnte.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: BLL aktuell Nr. 4/2019, 22. Februar 2019, www.bll.de