19.06.2017 - Lebensmittel
Verschärfung der Lebensmittelkontrollen - In BAV Newsletter 03/2017
Am 07.04.2017 hat das EU-Parlament eine Verschärfung der Lebensmittelkontrollen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher beschlossen. Die neue Verordnung (EU) 2017/625 ist bereits in Kraft getreten. Es gelten jedoch Übergangsregelungen von ein bis drei Jahren, sodass sie grundsätzlich ab dem 14.12.2019 Anwendung findet.
Sie zielt unter anderem darauf ab, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel zu verbessern, Betrug zu bekämpfen und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität der Lebensmittelkette wiederherzustellen. Wir berichten im nächsten Newsletter ausführlicher darüber. (Quelle: http://bit.ly/2oLWyJO)