25.09.2019 - Kosmetik
Voraussetzungen an firmeninterne mikrobiologische Labore – Was ist zu beachten? Was fordern Auditoren des IFS, BRC bzw. kGMP sowie der Handel?
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob es sinnvoll und zielführend ist, die mikrobiologische Prüfung von kosmetischen Endprodukten (Chargenfreigabe) inklusive der Prüfung von Rohstoffen und Wasser in firmeninternen Laboren oder extern durchzuführen.
Neben wirtschaftlichen Erwägungen spielen vor allem auch die räumliche Ausstattung als auch personelle Ressourcen eine wichtige Rolle. Sehr häufig zeigt sich, dass erst ab einem entsprechenden Probenvolumen die hausinterne Prüfung sinnvoll erscheint. Zudem sollte zwischen der Prüfung des mikrobiellen Status und der Durchführung von Konservierungsbelastungstests (KBT) unterschieden werden.
Anforderungen im Umgang mit Krankheitserregern finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV) als auch dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine zentrale Frage ist hierbei, inwieweit eine Anzeige- und / oder Erlaubnispflicht des firmeninternen Labors bei den Behörden zum Umgang mit den entsprechenden Keimen besteht.
Diese Frage nach dem Umgang mit pathogenen Keimen als auch Fragen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht werden immer häufiger auch im Rahmen von Audits, z.B. des IFS HPC Standards, BRC oder auch kGMP erfragt und die Nachweise hierfür eingefordert.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Weitere Informationen finden Sie unter anderem in unserer BAV Information Nr. 2/2019 "Mikrobiologische Prüfung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Kosmetika in firmeninternen Laboren – welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?"