18.01.2021 - Lebensmittel

Warmhalten von Speisen: neue Empfehlung des BfR‘s

Warmhalten von Speisen: neue Empfehlung des BfR‘s

 

Vorheriges Jahr nahm das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Thema „Schutz vor lebensmittelbedingten Erkrankungen beim Heißhalten von Speisen“ erneut Stellung.

Den Ergebnissen mehrerer Studien zufolge ist bereits ab einer Temperatur von 57°C mit einem Wachstum von B.cereus, B. cytotoxicus und C. perfringens nicht zu rechnen. Um das Gefährdungspotential jedoch weitestgehend zu minimieren empfiehlt das BfR „erhitzte Speisen bis zum Verzehr so heiß zu halten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°C aufweisen“. Gegenüber der früheren Empfehlung bedeutet dies eine Senkung um 5°C.

Den Wortlaut der kompletten Stellungnahme können Sie unter www.bfr.bund.de abrufen.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir diese Untersuchungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quelle: www.bfr.bund.de, Stellungnahme Nr. 029/2020 des BfR vom 07.07.2020