29.09.2022 - Kosmetik

Werbeaussage auf kosmetischen Mitteln – BAV Praxis-Seminar am 13. Oktober

 

Die Grundlage für die Beurteilung von Werbeaussagen von kosmetischen Mitteln stellt neben Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln dar.

In dieser Verordnung wurden gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen festgelegt:

1.       Einhaltung von Rechtsvorschriften

2.       Wahrheitstreue

3.       Belegbarkeit

4.       Redlichkeit

5.       Lauterkeit

6.       Fundierte Entscheidungsfindung

Sie haben Fragen rund um das Thema Auslobungen und Claims bei kosmetischen Produkten, dann nehmen Sie am 13. Oktober an unserem Praxis-Seminar (online): Claims bei kosmetischen Produkten: was ist erlaubt, was nicht?

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie!