21.06.2021 - Lebensmittel

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Alpha-Cypermethrin

 

Die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wurde von der europäischen Kommisson widderrufen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen spätestens am 07. Dezember 2021 die bestehenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, in denen Alpha-Cypermethrin verwendet wird, zurückziehen. Spätestens am 7. Dezember 2022 endet die Aufbrauchfrist.

In Deutschland sind die folgenden Pflanzenschutzmitteln betroffen:

  • Fastac ME (Zulassungs-Nr.: 007473-00)
  • ALFATAC 10 EC (Zulassungs-Nr.: 00A212-00)
  • FASTHRIN 10 EC (Zulassungs-Nr.: 008614-00)

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände routinemäßig durch.

Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

Quelle: Fachmeldung des BVL vom 11.06.2021