21.06.2021 - Lebensmittel
Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Alpha-Cypermethrin
Die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wurde von der europäischen Kommisson widderrufen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen spätestens am 07. Dezember 2021 die bestehenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, in denen Alpha-Cypermethrin verwendet wird, zurückziehen. Spätestens am 7. Dezember 2022 endet die Aufbrauchfrist.
In Deutschland sind die folgenden Pflanzenschutzmitteln betroffen:
- Fastac ME (Zulassungs-Nr.: 007473-00)
- ALFATAC 10 EC (Zulassungs-Nr.: 00A212-00)
- FASTHRIN 10 EC (Zulassungs-Nr.: 008614-00)
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände routinemäßig durch.
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Quelle: Fachmeldung des BVL vom 11.06.2021