12.03.2021 - Lebensmittel

Zugelassene Drittländer für die Einfuhr von Insekten zum menschlichen Verzehr

Zugelassene Drittländer für die Einfuhr von Insekten zum menschlichen Verzehr

 

Aus welchen Drittländern Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in die Union eingeführt werden dürfen, ist genau in der Verordnung (EU) 2019/626 definiert.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 15.02.2021 ergänzend dazu die Durchführungsverordnung (EU) 2021/171 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Liste der zugelassenen Drittländer erweitert.

Die Einfuhr von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, darf nach jetzigem Stand nur aus den folgenden Drittländer erfolgen:

  • Kanada
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Thailand
  • Vietnam

Bei Fragen oder wenn sie nähere Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 25.02.2021