Fachinformationen BAV Institut
In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).
Weitere Informationen finden Sie unter Newsletter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter FAQs.
Über die Suchfunktion können Sie ebenfalls gezielt nach bestimmten Begriffen suchen oder Sie rufen einfach bei
uns an:
+49 (0) 781 / 9 69 47 - 0.
30.09.2024 - Lebensmittel
Salmonellen Bekämpfungsprogramm - Ergebnisse für das Jahr 2023
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im August 2024 den jährlichen Bericht zum Salmonellen-Bekämpfungsprogramm auf Grundlage der Richtlinie 2003/99/EG Artikel 9 Abs. 1 herausgegeben.
27.09.2024 - Lebensmittel
Gesundheitsschädliche STEC (EHEC) in einer Wurst nachgewiesen - Produktrückruf
Die Anwesenheit von E. coli in Lebensmitteln wird häufig aufgrund des fäkalen Ursprungs dieser Keime ebenfalls als Indikator für eine potentielle Gesundheitsgefährdung bewertet, da gleichzeitig eine Kontamination mit Krankheitserregern fäkaler Herkunft vorhanden sein könnte.
26.09.2024 - Kosmetik
Amtlich zurückgelassene Gegenproben – was ist das?
Die amtliche Lebensmittelüberwachung beprobt im Sinne des Verbraucherschutzes in regelmäßigen Abständen risikoorientiert Produkte, die unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fallen. Hierzu gehören beispielsweise Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel. Durch die Untersuchungsämter (z.B. Baden-Württemberg: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA)) werden diese Proben analysiert und anschließend hinsichtlich ihrer Konformität bzgl. rechtlicher Anforderungen beurteilt.
25.09.2024 - Lebensmittel
Mikrobiologische Risiken von Mineral-, Quell-, Tafel- und Trinkwasser
In einem Fragen-Antworten-Katalog werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die häufigsten Fragen zu Tafel-, Quell- und Mineralwasser beantwortet. Hierbei wird vor allem auf die mikrobiellen Risiken sowie den Unterschied zu Trinkwasser eingegangen.
24.09.2024 - Kosmetik
DGK/IKW-Fortbildung für Sicherheitsbewerter – Erstellung Sicherheitsberichte
Sicherheitsbewerter für kosmetische Mittel sind gem. Anhang I Teil B in Verbindung mit Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verpflichtet, einen Qualifikationsnachweis im Sicherheitsbericht zu erbringen und sind dazu angehalten an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil zu nehmen, um Ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.