07.04.2021 - Lebensmittel
BfR – Beispiele für aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15.03.2021 seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und angereicherten Lebensmitteln aktualisiert. In der Stellungnahme sind die Links zu den Einzeldokumenten für die Höchstmengenempfehlungen pro Substanz aufgelistet.
Im Folgenden auszugsweise einige Beispiele für Höchstmengenvorschläge:
Lebensmittelkategorie/ Vitamine |
NEM1
|
Sonstige angereicherte feste Lebensmittel (pro 100g) |
Getränke (pro 100 ml) |
Vitamin A2 |
Kein Zusatz oder 0,2 mg |
Kein Zusatz |
- |
Vitamin E |
30 mg |
7 mg |
2 mg |
Vitamin C |
250 mg |
60 mg |
16 mg |
Vitamin B12 |
25 µg |
6 µg |
1,6 µg |
Magnesium |
250 mg |
31 mg |
8 mg |
Anmerkungen:
1: pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts
2: In Lebensmitteln, die als Butterersatz in Verkehr gebracht werden (z. B. Margarine oder Mischfetterzeugnisse) beträgt die Höchstmengenempfehlung 1 mg Vitamin A pro 100 g Lebensmittel.
Link zur Stellungnahme: www.bfr.bund.de
In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Vitamine und Mineralstoffe regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
- Bundesinstitut für Risikobewertung - https://www.bfr.bund.de