22.02.2022 - Kosmetik

PAK-Höchstgehalte für das GS-Prüfzeichen

In einer aktuellen Stellungnahme plädiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für eine Absenkung maximaler PAK-Höchstgehalte in Verbraucherprodukten. 

Aktuell gilt für Verbraucherprodukte (z.B. Bekleidung etc.) ein PAK-Grenzwert von je 1 mg/kg. Für Spielzeuge und Artikel für Kleinkinder oder Säuglinge liegt dieser Wert bei maximal 0,5 mg/kg. Diese Werte sind seit 2015 europaweit gültig und über die Verordnung Nr. 1272/2013 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geregelt. 

Das GS-Zeichen ist ein nationales Prüfzeichen und steht für „geprüfte Sicherheit“. Im Rahmen der Vergabe dieses Siegels sind Höchstwerte an PAKs von 0,2 mg/kg einzuhalten.

Aus Sicht des BfR ist dieser Grenzwert von 0,2 mg/kg mittlerweile technisch in allen Produkten, bei denen ein längerfristiger oder wiederholter Hautkontakt besteht, problemlos einzuhalten. Für einen ausreichenden Verbraucherschutz sollte dieser Werte aus dem GS-Zeichen für alle Produkte gelten.

Sie haben Fragen zur PAK-Analytik bzw. möchten Produkte prüfen ? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Nachricht, wir freuen uns!

Die Stellungnahme des BfR können Sie hier nachlesen.

 

 

Quelle: Pressemitteilung BfR vom 16.02.22